UMKÄMPFTES BETRIEBSRÄTEGESETZ (1920)

Am Beginn der Weimarer Republik, im Jahr 1920, wurde das Betriebsrätegesetz in der Weimarer Verfassung verankert. Auch die heutige gesetzlich geregelte Mitbestimmung in den Betrieben geht noch auf dieses ursprüngliche Betriebsrätegesetz zurück. Doch was wie eine große Erfolgsgeschichte klingt, ist auch mit heftigen Konflikten verbunden. USPD, KPD, Rätebewegung und Syndikalisten hatten damals eine Kritik am Betriebsrätegesetz vorzubringen. Als sie diese Kritik in einer Demonstration am 13. Januar 1920 vor dem Reichstag in Berlin vortragen wollten, wurden sie niedergeschossen. Ein Gespräch mit dem Historiker Axel Weipert über die damaligen Debatten um das Betriebsrätegesetz.

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* Text von Axel Weipert